Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

2022-07-01 21:57:47 By : Ms. Melody Sha

Ein zentrales energie- und klimapolitisches Ziel der Bundesregierung ist es, die Stromversorgung unseres Landes bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern (national bilanziell) umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Mit dem Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) sollen die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und ein langfristig stabiles Investitionsklima geschaffen werden.

Im Konkreten soll bis zum Jahr 2030 die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unter Beachtung strenger ökologischer Kriterien um 27 Terrawattstunden (TWh) gesteigert werden, wobei 11 TWh auf die Photovoltaik, 10 TWh auf die Windkraft, 5 TWh auf die Wasserkraft und 1 TWh auf die Biomasse entfallen sollen. Darüber hinaus soll die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produzierten erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden.

Das EAG adressiert nicht nur die Förderung der Strom- und Gaserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, sondern auch die Organisation und Funktionsweise von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Energiequellen beziehungsweise deren Anerkennung, Grünzertifikate für Gas aus erneuerbaren Energiequellen, ein Grüngassiegel und die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP).

Als Förderinstrumente für die künftige erneuerbare Strom- und Gasbereitstellung kommen sowohl Betriebsförderungen in Form von gleitenden Marktprämien als auch Investitionszuschüsse zur Anwendung.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht rund 20 Verordnungsermächtigungen vor. Insbesondere jene Ermächtigungen, die grundlegende und besonders relevante Förderaspekte regeln, wie etwa die Höhe von Investitionsfördersätzen, die Angebotshöchstpreise bei Ausschreibungen oder die administrativen Marktprämien erfordern Fachgutachten (kurz „Gutachten“) als Entscheidungsgrundlage.

Daher wurde bereits im Dezember 2020 die Technische Universität Wien (Institut für Energiesysteme und Elektrische Antriebe, Energy Economics Group ) mit dem Austrian Institute of Technology (AlT) und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung als Subauftragsnehmer nach einer beschränkten Interessentensuche in Österreich und Deutschland mit dem „Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG)“ beauftragt.

Das Gutachten ist so aufgebaut, dass zunächst vorgelagerte und übergeordnete Fragestellungen bearbeitet werden. Als erste Frage war jene nach der am besten geeigneten Methode zur Ermittlung von Stromgestehungskosten zu beantworten – die Gutachter haben sich für die LCOE-Methode auf Basis der Kapitalwertmethode entschieden. 

Daran schließen sich weitere wichtige Fragestellungen an – beispielweise jene nach der Berücksichtigung des Anlagenrestwerts am Ende der Förderdauer, die kostenmäßige Behandlung von Wärme bei KWK-Anlagen, mittel- und langfristige Strompreistrends, Finanzierungsaspekte, die Festlegung von Zinssätzen, allgemeine Kosten- und Erlösparameter oder netzrelevante Kosten für Stromeinspeiser.

Im Anschluss daran wird jede Technologie in einem eigenen Kapitel ausführlich behandelt. Ausgehend von der historischen Marktentwicklung sowie den künftigen Ausbauzielen, den aktuellen Investitions-, Betriebs- sowie sonstigen Kosten- und Erlösparametern werden vom Gutachter konkrete Empfehlungen für die Förderhöhen bei den Betriebsförderungen und den Investitionsförderungen gemäß EAG gemacht.

Darüber hinaus werden auch gutachterlich relevante technologiespezifische Fragestellungen bearbeitet – wie etwa die Standortdifferenzierung bei Windkraft, „Innovative Anlagen“ im PV-Bereich oder die Bewertung unterschiedlicher Rohstoffe bei Biomasse. Weiters werden Vorschläge zur Nachfolgeprämie für bestehende Biomasse- und Biogasanlagen ausgearbeitet und eine Systematik zur korrekten Bepreisung für jene Ökostromanlagen entwickelt, die aus einem noch aufrechten Einspeisetarif-Vertrag ins neue Marktprämiensystem wechseln möchten.

Der Gutachter hat Mitte Juni 2021 einen vorläufigen Endbericht auf Basis der EAG Regierungsvorlage vom 17. März 2021 vorgelegt.

Nach der parlamentarischen Beschlussfassung des EAG im Juli hat der Gutachter dann in einem nächsten Schritt jene gutachterlich relevanten Änderungen und Ergänzungen zur Regierungsvorlage bearbeitet, die vom Parlament beschlossen wurden. Dies betrifft insbesondere die Investförderung für Wasserkraft bis 2 MW, die Investförderung für Biomasse bis 50 kW sowie Repowering bei Biomasse. Der um diese Arbeiten ergänzte vorläufige Endbericht wurde dem BMK Mitte September 2021 vom Gutachter übermittelt.

Da die Beauftragung des Gutachtens wie erwähnt Ende 2020 erfolgt ist, konnten Daten aus dem Jahr 2021 nur sehr begrenzt berücksichtigt werden – der Großteil der Daten stammt aus dem Zeitraum 2018 bis 2020.

Gerade in den letzten Monaten ist es aber zu unterwarteten, nicht vorhersehbaren Veränderungen insbesondere bei Rohstoffpreisen (zum Beispiel Stahl, Zement, Kupfer), der Inflation sowie des Risikoumfeldes gekommen. Der Gutachter hat daher im einem weiteren Arbeitsschritt deren Auswirkungen auf die Stromgestehungskosten analysiert, quantifiziert und im Gutachten in Form von Bandbreiten dargestellt, um so die aktuelle Marktdynamik abzubilden.

Der um diese Arbeiten ergänzte vorläufige Endbericht wurde dem Bundesministerium Mitte November 2021 vom Gutachter übermittelt. Der Bericht kann auf der Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) eingesehen und heruntergeladen werden.

Was die Einbindung der Branche betrifft, hat der Gutachter die Ökostrom-Verbände sowie Österreichs Energie nach der Beauftragung auf die Möglichkeit hingewiesen, aktuelle Technologie-Kostendaten übermitteln zu können. Darüber hinaus wurde ihnen zu einem späteren Zeitpunkt das Berechnungsverfahren, die Datenerhebung sowie die wesentlichen Kostenparameter (v.a. Investitions- und Betriebskosten) vorgestellt und diskutiert.

Wie sehen nun die nächsten Schritte aus? Erfreulicher Weise hat die EK am 20. Dezember 2021 das EAG mit etlichen Auflagen beihilfenrechtlich genehmigt. Die Auflagen – sie betreffen v.a. die Förderung mittels Marktprämien und die Flexibilität, um die Förderungen an Marktentwicklungen anpassen zu können – wurden mit der am 20. Jänner 2022 vom Nationalrat und am 3. Februar 2022 vom Bundesrat beschlossenen 2. EAG-Novelle umgesetzt.

Nach Verlautbarung der EAG-Novelle im Bundesgesetzblatt wird das Gutachten nochmals in jenen Bereichen aktualisiert und ergänzt, wo Bestimmungen der Novelle gutachterlich relevant sind. Dies betrifft u.a. die neue, technologieübergreifende Ausschreibung für Wasserkraft und Windkraft, die Ausweitung der Investitionsförderung für Wasserkraftanlagen auf Anlagen bis 25 MW sowie die Möglichkeit, nun auch die Investitionsfördersätze für Windkraft und Wasserkraft nach der Engpassleistung differenzieren zu können.

Nach Fertigstellung dieser Arbeiten wird das finale Gutachten publiziert.

Fragen und Kommentare zum vorläufigen Endbericht vom November 2021 können bis 18. Februar 2022 an die zuständige Abteilung VI/ 5 (vi-5@bmk.gv.at) übermittelt werden.