Kostenübernahme der Krankenkasse für mobiles Sauerstoffgerät/Sauerstoffkonzentrator, Mehrfachausstattung

2022-03-19 07:46:01 By : Mr. Bruce Chan

Patienten, die auf eine Sauerstofflangzeittherapie angewiesen sind, bekommen von der gesetzlichen Krankenkasse ein Sauerstoffgerät zur Verfügung gestellt, um ausreichend atmen zu können. Problematisch mit der Krankenkasse können die Fälle werden, in denen der Patient bereits über ein Flüssigsauerstoffgerät verfügt und zu diesem zusätzlich einen mobilen Sauerstoffkonzentrator von der Krankenkasse erhalten möchte, um längere Zeit außer Haus unterwegs sein zu können.

Grundsätzlich haben Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nur Anspruch auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel von gleicher Art für denselben Einsatzzweck. Nur in Ausnahmefällen kommt nach § 6 Hilfsmittelrichtlinie eine Mehrfachausstattung in Betracht. Schnell kann es daher zu einer Ablehnung des beantragten zweiten Sauerstoffsgeräts seitens der Krankenkasse kommen, mit der Begründung, dass eine nicht begründete Mehrfachausstattung gewünscht werde.

Gegen eine solche Ablehnung kann sich durchaus ein Widerspruch lohnen. Denn der Patient hat gem. §§ 27, 33 SGB V Anspruch auf einen möglichst weitestgehenden Behinderungsausgleich. Dem Betroffenen muss es möglich sein, überall und ständig atmen zu können.  Wenn die Sauerstoffgeräte nicht für denselben Zweck im Alltag benötigt werden, sondern für die Bewältigung unterschiedlicher Alltagsbereiche erforderlich sind, ist die Kombination aus beiden Geräten sinnvoll und notwendig, um einen ausreichenden Behinderungsausgleich und Selbständigkeit im Alltag zu erzielen.

Es ist dann Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Versicherten eine ausreichende Anzahl an unterschiedlichen Sauerstoffgeräten zur Verfügung zu stellen.

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