Wer muss eine normale oder erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen?
Folgende Personen müssen eine „normale Zuverlässigkeitsüberprüfung“ erfolgreich durchlaufen bzw. absolviert haben, diese ist alle 3 Jahre zu wiederholen:
Ab dem 31. Dezember 2021 zusätzlich folgende Personen:
Folgende Personen müssen eine „erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung“ erfolgreich durchlaufen bzw. absolviert haben, diese ist jährlich zu wiederholen:
Übersicht der normalen und erweiterten ZÜP ab 31. Dezember 2021 (PDF, 85 KB)
Die Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG) bleiben davon unberührt.