BfArM bietet DiGA-Herstellern Beratung an

2022-09-23 22:06:21 By : Ms. Candy Zhuang

Viele digitale Gesundheitsanwendungen scheitern schon bei der Antragstellung. Damit das nicht passiert, bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte DiGA-Herstellern im Vorfeld Beratungsgespräche an.

Seit einem Jahr können in Deutschland medizinische Apps und andere digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzten verschrieben und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Damit Patienten solche Anwendungen schnell und sicher nutzen können, werden sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) u.a. auf Datenschutz, Sicherheit und Qualität geprüft. Insgesamt wurden bisher rund 100 DiGA zur Prüfung beim BfArM eingereicht. Davon wurden 22 nach erfolgreicher Prüfung ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen, darunter beispielsweise solche, die bei Angststörungen, Migräne oder Schlafproblemen unterstützen. Weniger als 5 Prozent der Anträge wurden vom BfArM negativ beschieden.

Etwa die Hälfte der Anträge haben die Hersteller hingegen selbst zurückgezogen, weil sich erst im Prüfungsverfahren zeigte, dass wesentliche Anforderungen nicht erfüllt werden und die Hersteller dies auch nicht im Zeitrahmen des Prüfverfahrens beheben konnten. Das kann nach Ansicht des BfArM jedoch leicht vermieden werden. Reden hilft: Hersteller, die frühzeitig das umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebot des BfArM nutzen, gehen meist erfolgreich durch das Prüfverfahren. So kann das BfArM in Beratungsgesprächen noch vor Antragstellung zielgenaue Hinweise geben, wie aussagekräftige Unterlagen zusammengestellt sein müssen und welche Daten für eine Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis benötigt werden. In rund 800 Anfragen und Beratungsgesprächen konnte so schon im Vorfeld geklärt werden, wo noch Nachholbedarf besteht, etwa mit Blick auf die Studienqualität oder Datensicherheit.

Im neuen Blog „BfArM4Health“ hat das BfArM jetzt nochmal die wichtigsten Tipps für Hersteller und Antragsteller zusammengestellt:

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